Wirtschaftsverkehr

Mobilität und Raumentwicklung: Umschlagflächen, Umschlagflächen, Umschlagflächen

20. November 2023 | Paul Schneeberger, Stefan Bitzi (Koordinationsstelle Güterverkehr und Logistik, Kanton Zürich)

In der Immobilienbranche gibt es ein Mantra, das den entscheidenden Faktor bei der Bewertung von Gebäuden unterstreicht: «Lage, Lage, Lage». In Anlehnung daran lautet das Mantra für eine zukunftsfähige urbane Logistik: «Umschlagflächen, Umschlagflächen, Umschlagflächen». Das hat die erste Güterverkehrsrunde des Kantons Zürich deutlich gemacht, an der sich am 25. September 2023 rund 70 Personen, Vertreterinnen und Vertreter von Behörden sowie Akteurinnen und Akteuren aus der Logistikbranche, zur urbanen Logistik ausgetauscht haben.

Die erste Güterverkehrsrunde des Kantons Zürich hat eine wesentliche Quintessenz vermittelt: Auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene müssen Anlagen für den Umschlag zwischen Schiene und Strasse als essenzielle Infrastrukturen für die Versorgung und Entsorgung anerkannt und entsprechend gegenüber konkurrierenden Interessen abgesichert werden, die oft lukrativer sind. Ergänzend ist auf kommunaler Ebene der Warenverkehr auf der Strasse zu strukturieren.

Umschlagflächen im kleinen Massstab zwischen Transporten auf der letzten Meile und den Empfängerinnen und Empfänger von Sendungen. (Quelle: Amt für Mobilität des Kantons Zürich)
Umschlagflächen im kleinen Massstab zwischen Transporten auf der letzten Meile und den Empfängerinnen und Empfänger von Sendungen. (Quelle: Amt für Mobilität des Kantons Zürich)

Drei Herausforderungen werden die Versorgung und Entsorgung, zumal in den Städten und Agglomerationen in den nächsten Jahrzehnten prägen:

1. Die Bevölkerungszunahme, die primär in den bereits dicht besiedelten Räumen aufgefangen werden soll. Das Statistische Amt des Kantons Zürich geht bis ins Jahr 2050 von einem Wachstum von 28 Prozent aus. Die Dimension am Horizont ist ein Kanton Zürich mit zwei Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern, wobei 80 Prozent des prognostizierten Wachstums samt den dadurch ausgelösten Bauarbeiten in den sogenannten Stadtlandschaften und urbanen Wohnlandschaften stattfinden soll.

2. Damit diese Vorgabe aus dem kantonalen Raumordnungskonzept umgesetzt werden kann, sind die Siedlungen nach innen zu entwickeln. Das heisst: Nicht bebaute Flächen im Siedlungsraum kommen unter Druck. Das betrifft insbesondere auch Areale, auf denen bis anhin Güter umgeschlagen wurden. Diese Entwicklung kollidiert mit der Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen. Mehr Menschen erhöhen die Nachfrage nach Versorgung und Entsorgung.

3. Quartierstrassen sollen zunehmend wieder zu Lebensräumen, zu Aufenthalts- und Begegnungsstätten für die Menschen werden, die an ihnen wohnen. Zudem sind sie zu beschatten, um die Erwärmung einzudämmen. Indem sich flanierende Menschen, spielende Kinder, Velofahrerinnen und Velofahrer, der Zubringerverkehr per Auto und Bäume den Strassenraum teilen, verschwinden informelle Halteplätze für Lieferwagen.

Umschlagsflächen im grossen Massstab zwischen Schiene und Strasse, hier für Überseecontainer. (Quelle: Amt für Mobilität des Kantons Zürich)
Umschlagsflächen im grossen Massstab zwischen Schiene und Strasse, hier für Überseecontainer. (Quelle: Amt für Mobilität des Kantons Zürich)

Eine höhere Dichte an Menschen und Bauten sowie mehr Ansprüche an den Strassenraum rufen nach einer flächeneffizienten, wenn möglich gebündelten Abwicklung des Verkehrs – das gilt auch für den Güterverkehr. Auf mittlere und grosse Distanzen muss deshalb die Bahn eine grössere Rolle spielen. Ein einziger Güterzug vermag auf der Schiene 1000 Tonnen Last zu transportieren; dafür wären auf der Strasse im Minimum 25 voll beladene Lastwagen notwendig.

Ob es um Pakete geht, deren Ziele Milchkasten oder Paketboxen sind, um Cola-Dosen, die in Einkaufsläden verkauft werden oder um Benzin, das an Tankstellen geliefert wird: Damit diese Güter über mittlere und grosse Distanzen auf der Schiene transportiert werden können, sind neben direkten Gleisanschlüssen von Produktionsstätten insbesondere Umschlagflächen zwischen Schiene und Strasse notwendig – sei es in Form von Umschlaganlagen für Schüttgut oder Verteilzentren für Konsumgut. Um ein angemessenes Netz an solchen Umschlagflächen und damit den Warenumschlag im grossen Massstab sicherzustellen, ist es notwendig, diese Flächen planerisch und auch grundeigentümerverbindlich zu sichern.

Mit seinem Konzept «Angebotsziele Schienengüterverkehr 2050» hat der Kanton Zürich ein Zukunftsbild für ein künftiges Netz von Umschlaganlagen mit Bahnanschluss entworfen. Dieses ist die Basis für die Gesamtüberarbeitung des Kapitels Güterverkehr im Kantonalen Richtplan. Grundlage aller Aktivitäten des Kantons Zürich im Güterverkehr ist das 2022 vom Regierungsrat beschlossene Güterverkehrs- und Logistikkonzept. Dieses basiert seinerseits auf dem Verfassungsauftrag, wonach der Kanton und die Gemeinden für eine sichere, wirtschaftliche und umweltgerechte Ordnung sowie für ein leistungsfähiges Verkehrsnetz zu sorgen haben.

In den Städten und Agglomerationen sind Flächen für den Warenumschlag im kleinen Massstab zu sichern und zu entwickeln, damit der Lieferverkehr nicht mit all den anderen Bedürfnissen in Konflikt gerät, welche die Quartierstrassen zu erfüllen haben. Ein möglicher Ansatz dafür sind Quartierhubs, die neben dem Warenumschlag auch der Nahversorgung dienen. Quartierhubs können ebenso wie Einkaufsläden zu einem Teil jener öffentlichen Infrastrukturen werden, um die herum sich entsprechend dem Konzept der 15-Minuten-Stadt Nachbarschaften der kurzen Wege gruppieren.

Weitere Informationen zur ersten Zürcher Güterverkehrsrunde und zur Koordinationsstelle Güterverkehr und Logistik des Kantons Zürich:

Weitere Beiträge zum Thema